Montag, 30. November 2009

Confoederatio Heretica

Bislang war ja Deutschland der europäische Staat mit den meisten Trivialregelungen in der Verfassung. Doch die Schweiz will offenbar aufholen: ein Minarettverbot in der Bundesverfassung, wow! Das Bauverbot wird natürlich kaum eine Chance haben, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bestehen, so daß der einzige Effekt des Volksentscheids wohl in einem kräftigen Imageschaden für die Eidgenossen liegt. Vor allem beim finanzkräftigen arabischen Publikum. Nun, jeder muß eben nach seine Facon unglücklich werden.

Wenn ich das alles richtig verstehe, haben die Schweizer sich jetzt für folgende Regelung entschieden: Wenn ich glaube, daß Donald Duck der Sohn des Weltenschöpfers Dagobert Duck ist, darf ich Türme bauen und meine Mitbürger straffrei mit Krach belästigen. Wenn ich aber glaube, daß Donald Duck bloß der Prophet des Weltenschöpfers Dagobert Duck ist, darf ich solche Türme eben nicht bauen. Vive la raison!


Bild: nicht die Bahnhofstraße in Zürich



PS: Die naheliegendste Überschrift zum Thema gibt es (leider) schon bei PPQ.

4 Kommentare:

  1. Oder was passiert, wenn jemand nur ein Minarett bauen will?

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  2. Und ich dachte, ich hätte die nächstliegende Überschrift gewählt...
    Wie sähe es wohl aus, wenn ein Moscheebetreiber auf die Idee käme, sagen wir, einen Aussichtsturm neben seinem Tempel zu errichten?

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  3. Ich hatte ja ursprünglich mit der Überschrift "Minarette von Barnhelm" geliebäugelt, aber das wäre dann natürlich vollends blödsinnig gewesen ...

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  4. Mir kann es meistens gar nicht blödsinnig genug sein, vor allem bei so einem Thema.

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