Freitag, 20. Juli 2007

Bananenrepublik Deutschland

Der Gesetzgeber hat in § 129 StGB festgelegt, was man unter einer "kriminellen Vereinigung" zu verstehen hat: eine Vereinigung, die gegründet wurde, um Straftaten zu begehen. Doch welches ist wohl die mit Abstand größte kriminelle Vereinigung in Deutschland? Vermutlich das Behördenwesen selbst. Reichlich Belege hierfür finden sich stets im Grundrechte-Report der Humanistischen Union.

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