Leviathan schlägt zurück
Wieder ein Stück Pressefreiheit weniger. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat sich eine neue Fernsehsatzung gegeben, mit der Videoangebote im Internet erstmals genehmigungspflichtig werden, wenn sie von mehr als 500 Personen gleichzeitig empfangen werden können. Wenn sogar mehr als 10.000 Personen gleichzeitig zuschauen können, wird das Netzangebot wie ein normaler Kabelsender behandelt - mit allem Kontrollwahnsinn drum und dran.
Kurz zur Erinnerung: Die Landesmedienanstalten wurden in den 80er Jahren eingeführt, weil es für Fernseh- und Hörfunksender nur relativ wenige Sendefrequenzen gab und man den Sendern daher gewisse inhaltliche Auflagen machte, die natürlich kontrolliert werden mußten.
Nun könnte man meinen, daß es so etwas wie Frequenzknappheit im Internet natürlich gar nicht gibt und eine Kontrolle durch eine Landesmedienanstalt kompletter Unfug ist. Aber Pustekuchen: Rabenvater Staat kontrolliert, wo er kann. Leider nur nicht dort, wo er es wirklich sollte, nämlich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Wirklich bedrückend wird es, wenn man sich mit den orwellschen Träumen von Norbert Schneider befaßt. Mal gucken, wann der Volksinternetempfänger eingeführt wird.
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