Donnerstag, 19. April 2007

Die Causa Klar

Aus Liebe zum Kunden verpasse ich eine hochinteressante Diskussion in der Uni. Es geht um die aktuelle RAF-Häftlingsdebatte und die Frage, ob Reue notwendig für staatliche Gnade ist. Ich finde ja, daß die Frage falsch gestellt ist und man noch einen Schritt zurückgehen müßte. Reue kann es nur geben, wenn jemand (also zum Beispiel Christian Klar) Schuld hatte. Und Schuld kann es nur geben, wenn jemand für eine Tat im eigentlich Sinne verantwortlich ist, sich also frei für die Tat entschieden hat. Wie jedermann weiß, ist Willensfreiheit nun aber eine geschickte Illusion unseres Gehirns. Damit ist aus meiner Sicht auch die ganze Diskussion hinfällig. Man könnte staatliche Gnadensentscheidungen höchstens davon abhängig machen, ob ein Täter einsichtig ist und er in Zukunft nicht mehr rückfällig wird. Aber die juristische Realität scheint der neurologischen Forschung ca. 30-40 Jahre hinterherzuhinken ...

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