Freitag, 2. Mai 2008

Verunglimpfungen

Die Türkei hat endlich einen reichlich unzivilisierten Straftatbestand abgeschafft: die Verunglimpfung des Türkentums. Wenn Staaten es für nötig halten, sich vor Verunglimpfung zu schützen, ist das ja immer ein Zeichen von Schwäche. Denn wenn ein Staat glaubt, daß seine Bürger anfällig für Verunglimpfungen sind, kann man ihn ja gleich zumachen.

Die deutsche Politik sollte diese erfreuliche Nachricht zum Anlaß nehmen, den peinlichen § 90 a des Strafgesetzbuches ("Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole") auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Wo leben wir eigentlich, daß staatliche Symbolik einen höheren Schutz genießt als Meinungsfreiheit?

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