Mittwoch, 13. Juni 2007

Rabenvater Staat

Im Grundgesetz ist in den Artikeln 35 (2), 87a und 91 ziemlich klar festgelegt, wann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf: bei Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen und einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Man darf unsere Krieger allerdings keinesfalls mobilisieren, um mit Kampfjets ein paar Wirrköpfe zu beobachten, die auf einer Wiese ein Seminar zur Selbstfindung abhalten. Nun ist aber genau dies geschehen - mit der haarsträubenden Begründung, es handele sich ja um Amtshilfe, und die sei natürlich erlaubt. Muß sich Amtshilfe also nicht am Grundgesetz orientieren? In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?

Natürlich wird für diesen klaren Grundgesetzverstoß wieder mal niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Eigentlich müßte der Verantwortliche entlassen und die beiden Kampfjet-Piloten erst einmal suspendiert werden. Vater Staat schlägt aber offenbar nur zu, wenn triviale Gesetzesverstöße vorliegen, zum Beispiel Ampelvergehen oder verspätete Umsatzsteuervoranmeldungen.

Gibt es eigentlich da draußen irgendeinen Politiker, der unser Grundgesetz ernst nimmt? Politikerführerschein, ick hör dir trapsen ...

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