Mittwoch, 5. Dezember 2007

Ade, Artikel 2 GG

In den letzten 10 Jahren sind in Deutschland Freiheitsrechte in erheblichem Maß abgebaut worden - man denke etwa an die Sicherheitsgesetzgebung, das Presse- und Urheberrecht oder das Wirtschaftsrecht. In den kommenden Jahren steht uns in der Umweltgesetzgebung eine Riesenmenge an neuen Regelungen bevor, deren Ausmaß noch gar nicht abzusehen ist.

Die meisten Freiheitseinschränkungen wurden und werden erlassen, ohne daß ihre Notwendigkeit und segensreiche Wirkung plausibel begründet wird. Um wieviel sicherer würde das Land mit der Vorratsdatenspeicherung? Hilft ein Mindestlohn wirklich den Schwächeren? Solche Fragen sind berechtigt; sie werden aber in der Regel aber nicht vernünftig beantwortet. Leider wird die tatsächliche Wirksamkeit der Gesetze später auch nicht oder nicht adäquat überprüft, siehe etwa die jämmerliche Erfolgskontrolle beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Welche Motivation steckt hinter Freiheitseinschränkungen? In wahrscheinlich der Hälfte der Fälle sind es wohl einfach Interessengruppen, die sich bequeme Nischen einrichten möchten, so etwa beim Mindestlohn (Deutsche Post) oder bei der Windenergieförderung. In den anderen Fällen sind es vermutlich die Politiker selbst, die Themen besetzen, um sich zu profilieren. Beispiele hierfür sind die innere Sicherheit und der Klimaschutz. Die sachlichen Grundlagen spielen in der politischen Diskussionen hingegen kaum eine Rolle.

Es ist wahrscheinlich kaum möglich, das Rad zurückdrehen. Das Regelungsdickicht wird seit Jahrzehnten beklagt, aber dann doch nie beseitigt. Ein erster Schritt wäre vielleicht, einen systematischen Index für bürgerliche Freiheiten einzuführen. So könnte man zumindest die Entwicklungen sichtbar machen. Für wirtschaftliche Freiheit gibt es so etwas ja schon seit längerem.

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