Dienstag, 20. Mai 2008

Ramschartikel

Rheinland-Pfalz verbietet als erstes Bundesland öffentliche Pokerveranstaltungen. Nur noch in konzessionierten Spielbanken ist das Spiel erlaubt, natürlich. Der Grund ist natürlich keinesfalls und unter gar keinen Umständen, daß man die staatlichen Konzessionseinnahmen gegen aufstrebende private Pokerturniere schützen möchte. Völlig undenkbar! Nein, der Staat ist ausschließlich in tiefer Sorge um suchtgefährdete Minderjährige. Bzw. wenn sie schon süchtig werden, dann bitteschön beim staatlichen konzessionierten Lotto. Das bleibt nämlich legal.

Leider wieder mal ein herrliches Beispiel für den enttäuschenden Grundrechtsschutz durch Artikel 2 (1) GG. Durch die schwammige Formulierung kann Rabenvater Staat damit praktisch alles verbieten, was ihm vor die Nase kommt.

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