Mittwoch, 4. Juli 2007

Karlsruhe irrt

In der deutschen Politik zählt der einzelne Abgeordnete nicht viel, die Partei dafür aber um so mehr. Die grundgesetzliche garantierte Unabhängigkeit des Abgeordneten ist darum nur eine Chimäre, abweichendes Abstimmungsverhalten gibt es in den seltensten Fällen. Ein weiteres Problem: Die Parlamente stecken voller Beamte und anderer Staatsbediensteter. Entsprechend verkorkst und realitätsresistent ist oft die Gesetzgebung. Nötig wäre also frischer Wind im Parlament, am besten ein kleines Orkänchen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht in seltener Weltfremdheit aber entschieden, daß Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte künftig offenlegen müssen. Die Folge wird sein, daß ein Abgeordnetenmandat für viele Unternehmer und Freiberufler noch unattraktiver und die Gesetzgebung wahrscheinlich noch kontraproduktiver wird.

Wirklich sinnvoll wäre ja, die Abgeordneten endlich unmittelbar durchs Volk wählen zu lassen, wie es das Grundgesetz in Artikel 38 vorsieht. Aber dann hätten wir auf einmal wirklich unabhängige Abgeordnete - und das liegt natürlich nicht im Interesse unserer Parteien ...

Das Grundgesetz ist eine Ansammlung von Macken und Widersprüchen; aber wenn man schon eine Art Verfassung hat, sollte man sie wenigstens ernst nehmen.

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