Sonntag, 12. August 2007

On the duty of civil disobedience

Seit dem 1. August gilt in der Gastronomie bundesweit ein Rauchverbot. Als Gast freue ich mich natürlich über die bessere Luft. Als Toleranzverfechter bin ich allerdings sehr skeptisch, denn wieder einmal schränkt Rabenvater Staat Freiheitsrechte ein - in diesem Fall die Freiheit von Gastwirten und rauchenden Kneipengästen. Warum soll ein Wirt nicht explizti eine Raucherkneipe betreiben dürfen? Wäre der Gesetzgeber ernsthaft der Meinung, Rauchen sei schädlich, würde er künftig die Schädigung von Passivrauchern unter § 223 StGB fallen lassen. Aber wie so oft geht es natürlich auch beim Rauchverbot nur um Symbolpolitik.

Wie man das Rauchverbot übrigens elegant und vollkommen gesetzeskonform umgehen kann, zeigt der Hoepfer Burghof in Karlsruhe.

1 Kommentar:

  1. Warum soll ein Wirt nicht explizti eine Raucherkneipe betreiben dürfen?
    Ganz einfach, weil es dann (fast) keine Nichtraucherkneipen gibt.

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